Anlage 4 zu AV-Vertrag

Anlage 4 – Weisungsberechtigte Personen


Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind (Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner)

  1. Als Weisungsberechtigt gelten die jeweils von Ihnen übermittelten Ansprechpartner gemäß der Standortinformationen. Die jeweiligen Standorte unserer Kunden sind lediglich für ihren jeweiligen Standort weisungsberechtigt.
  2. Darüber hinaus können Sie übergreifende Weisungsbefugnisse an sogenannte Teamadministratoren vergeben. Diese sind unter Nennung von Namen und Mailadresse gesondert bei uns zu beantragen.



Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind:

1. Toni Rost 


Share by: